Unsere Mieterschaft
Sie sind in einer unserer Wohnungen zu Hause und haben eine Frage oder ein Anliegen, das Sie uns mitteilen möchten. Gerne helfen wir Ihnen schnell und unkompliziert weiter, damit Sie Ihre Wohnung in vollen Zügen geniessen können.
Allfällige Defekte oder Funktionsstörungen von Haushaltgeräten und technischen Anlagen sowie Schäden an Böden oder Wänden können Sie uns mit untenstehendem Formular ebenso mitteilen wie weitere Anliegen.
Bei Mängeln des Kleinen Unterhalts ist eine Meldung an uns nicht notwendig.
Antworten auf allgemeine Fragen finden Sie auch in den nebenstehenden Dokumenten zum Herunterladen.
Wie berechnet sich mein Mietzins?
Für die Festlegung Ihres Mietzinses gibt es gesetzliche Vorgaben, an die sich die JEGEN IMMOBILIEN AG als Vermieterin selbstverständlich hält.
Ein Kriterium ist der hypothekarische Referenzzinssatz, der im untenstehenden Video des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) erklärt wird.
Eine Erhöhung des Referenzzinssatzes um 0,25% berechtig gemäss VMWG Art. 13 zu einer Erhöhung des Mietzinses um 3 % (bei einem Referenzzinssatz von weniger als 5%).
Hier finden Sie den aktuellen Referenzzinssatz.
Zudem dürfen 40% der Teuerung sowie nach gängiger Gerichtspraxis 0,25% der Kostensteigerung auf den Mietzins überwälzt werden.
Merkblatt zur Praxis der Schlichtungsbehörden im Kanton Zürich bei Mietzinserhöhungen.